- Rückenschmerzen
- Gelenk- und Muskelschmerzen
- Ganzkörperschmerzen
- Nervenschmerzen (z.B. Postzosterneuralgie, Trigeminusneuralgie, CRPS, nach Apoplex, bei Stoffwechselstörungen)
- Tumorschmerzen
- Kopf- und Gesichtsschmerzen
- Bauchschmerzen (viszerale Schmerzen)
- Schmerzen bei Durchblutungsstörungen (Ischämieschmerz)
- Fibromyalgie
- Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen
- Erstellung einer Schmerzdiagnose
- gemeinsame Erörterung eines Therapieplans
- Kinesiotape zur Nikotinentwöhnung
- Akupunktur
- Vitamin-Infusionen
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte.
Zu einem Erstvorstellungstermin in unserer schmerztherapeutischen Praxis bringen Sie bitte die Überweisung von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt mit. Zusätzlich benötigen wir alle Ihnen vorliegenden Befunde, Krankenhausberichte, Arztberichte und den Medikamentenplan – bitte ausschließlich in schriftlicher Form.
Die Patienten unserer Schmerztherapie wenden sich bitte bei akuten Schmerzen an ihren Hausarzt bzw. an den Kassenärztlichen Notdienst 116117.
Schmerztherapeuten sind keine Akut-Ärzte. Eine ausführliche Anamnese und Untersuchung ist zur Einschätzung und Vorbereitung der Behandlung in der Regel notwendig. Von der ausführlichen Vorbereitung profitieren vor allem unsere Patientinnen und Patienten, denn ihnen kann so schneller und gezielter geholfen werden.
Nach Sichtung der Unterlagen (Überweisung und Vorbefunde) und je nach Schwere der Erkrankung kann der Ersttermin in einer Zeit von einem bis zu drei Monaten liegen.
In der Schmerztherapie unterstützen Fragebögen die Patienten sehr gut dabei, ihre ganz persönlichen Empfindungen in passende Worte zu kleiden. Je genauer Sie die Schmerzen beschreiben, desto einfacher ist es für den Therapeuten, die mögliche Ursache der Schmerzen zu finden und eine erfolgreiche Behandlung einzuleiten. Um eine genaue Einschätzung Ihrer Schmerzen vornehmen zu können, ist es wichtig, alle Fragen gewissenhaft auszufüllen.
Für die ambulante Behandlung in der Schmerztherapie ist für das jeweilige Behandlungsquartal ein gültiger Überweisungsschein notwendig. Bei länger dauernder Behandlung in unserer Praxis ist für jedes weitere Quartal ein aktueller Überweisungsschein erforderlich.